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    Green Claims im Tourismus

    Der Tourismus ist der erste Fokusmarkt von VERDAI. Diese Seite zeigt typische Nachhaltigkeitsaussagen im Tourismus als Anwendungsbeispiel.

    Was die EmpCo-Richtlinie für den Tourismus bedeutet

    Die EU hat mit der Richtlinie 2024/825 klare Regeln geschaffen: Umweltaussagen müssen spezifisch, belegbar und überprüfbar sein.

    Vage Aussagen

    „Umweltfreundlich", „grün", „nachhaltig" ohne konkrete Erklärung.

    Eigene Siegel ohne Basis

    Nachhaltigkeits-Labels ohne anerkannte Zertifizierungssysteme.

    Offsetting als Hauptstrategie

    „Klimaneutral" allein durch CO₂-Kompensation.

    Typische Nachhaltigkeitsaussagen im Tourismus

    Die folgenden Formulierungen finden sich häufig auf Websites, in Broschüren und Buchungsportalen.

    Hotels & Unterkünfte

    • • „100% nachhaltiges Hotel"
    • • „Klimaneutraler Aufenthalt"
    • • „Öko-Resort"
    • • „Umweltfreundlich"
    • • „Grüne Energie"

    Reiseveranstalter

    • • „Nachhaltige Reise"
    • • „Klimaneutral fliegen"
    • • „Sanfter Tourismus"
    • • „Umweltschonend"
    • • „Naturverträglich"

    Destinationen & DMOs

    • • „Grüne Region"
    • • „Nachhaltige Destination"
    • • „Klimafreundliches Reiseziel"
    • • „Ökotourismus-Hotspot"
    • • „CO₂-neutrale Stadt"

    Wie VERDAI Tourismus-Claims einordnet

    VERDAI analysiert Nachhaltigkeitsaussagen aus dem Tourismus systematisch und ordnet sie im Kontext der EU-Richtlinie 2024/825 ein.

    ✓ Anerkannte Siegel einordnen

    Verweise auf unabhängige Zertifizierungen wie TourCert oder EU Ecolabel werden erkannt und im Kontext bewertet.

    ✓ Konkrete Zahlen sichtbar machen

    Messbare Werte wie „40% weniger Wasser seit 2020" werden als belegbare Aussagen erkannt.

    ✓ Transparenz vorbereiten

    VERDAI zeigt, wo Berechnungsmethoden und Nachweise fehlen.

    ✓ Klare Sprache strukturieren

    Vage Begriffe werden identifiziert und mit konkreteren Formulierungsvorschlägen versehen.

    Ihre Aussagen strukturiert einordnen

    VERDAI macht sichtbar, welche Formulierungen in Ihrer touristischen Kommunikation im regulatorischen Kontext auffallen könnten.

    Jetzt starten

    Rechtsgrundlage

    Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024. EUR-Lex

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