
Hintergrund
Warum diese Analyse?
Einer Studie der Europäischen Kommission zufolge wurden 53,3 % der geprüften Umweltaussagen als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt. Mit der EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers) werden diese Aussagen erstmals systematisch reguliert. Im Zeitraum Februar bis März 2026 haben wir 12.284 Webseiten auf 101 Domains aus der Tourismusbranche automatisiert analysiert.
12.284
Analysierte Seiten
7.371
Erfasste Claims
78 %
Durchschn. Konfidenz
Bewertungsgrundlage: EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) und UWG-Novelle 2026. Die Stichprobe umfasst ausschließlich Tourismusunternehmen im deutschsprachigen Raum. Keine Rechtsberatung.

Kernergebnis
1. Risikoeinstufung der Formulierung
Wie heikel ist die Wortwahl jedes einzelnen Claims? Bewertung nach EmpCo-Risikofaktoren.
2. Konformitäts-Status
Verstößt der Claim gegen die EU-Richtlinie 2024/825? Ergebnis aus Risiko und vorhandenen Nachweisen. Unabhängige zweite Bewertungsachse – keine Aufschlüsselung der oberen Werte.
3.654
49.6% – Konform
2.833
38.4% – Prüfung nötig
884
12.0% – Nicht konform
29,3 % aller Claims sind hochriskant oder kritisch. 884 Claims verstoßen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die EU-Richtlinie. Weitere 2.833 benötigen eine Überarbeitung.

Muster
Absolute Behauptungen
„100 % nachhaltig“, „komplett CO₂-frei“
Art. 6 Abs. 1 lit. a EmpCo
Unqualifizierte Aussagen
„Klimaneutral“ ohne Scope-Angabe
Art. 6 Abs. 1 lit. b EmpCo
Zukunft ohne Fahrplan
„Bis 2030 klimaneutral“ ohne Roadmap
Art. 5 Abs. 4 EmpCo
Irreführende Labels
Eigensiegel ohne unabhängige Drittpartei-Zertifizierung
Art. 7 Abs. 1 EmpCo
Vage Vergleiche
„Umweltfreundlicher als herkömmlich“
Art. 6 Abs. 2 lit. a EmpCo
Versteckte Zielkonflikte
Positives betont, Negatives verschwiegen
Art. 5 Abs. 2 lit. d EmpCo

Sprachanalyse
Häufigkeit und Anteil risikobehafteter Verwendungen.
Ohne Scope, Berechnungsmethode und Kompensationsangabe gilt der Begriff als irreführend.
Durch die EU-Öko-Verordnung (2018/848) geschützt – regulierte Begriffe reduzieren das Risiko.

Zeitplan
EU-Richtlinie 2024/825 veröffentlicht
Empowering Consumers Directive im Amtsblatt der EU veröffentlicht
VERDAI-Feldanalyse (diese Studie)
Erste systematische Analyse des deutschsprachigen Tourismusmarktes
Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten
Nationale Gesetze müssen bis zu diesem Datum verabschiedet sein
Anwendung der nationalen Gesetze
Verstöße können ab diesem Datum sanktioniert werden

Maßnahmen
Bestandsaufnahme
Alle öffentlichen Umweltaussagen auf Websites, in Broschüren und Social Media systematisch erfassen.
Risikobewertung
Fokus auf Aussagen mit hohem und kritischem Risiko – fast ein Drittel aller Claims braucht sofortige Aufmerksamkeit.
Belegstruktur aufbauen
Nachweise sammeln: Die EU-Richtlinie verlangt allgemein anerkannte wissenschaftliche Belege für jede Umweltaussage.
Kommunikation anpassen
Vage Formulierungen durch spezifische, belegbare Aussagen ersetzen. Qualifikationen, Scopes und Standards ergänzen.
Monitoring etablieren
Regelmäßige Überprüfung als fortlaufenden Prozess einrichten – ein einmaliger Check reicht nicht.


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Methodischer Hinweis: Automatisierte KI-Analyse, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Analysezeitraum: 12. Feb. – 20. März 2026. Alle Organisationen anonymisiert.
