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    Green-Claims-Leitfaden: Umweltaussagen prüfen und belegen

    Ein praxisnaher Leitfaden zur EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo): in sechs Schritten von der Bestandsaufnahme bis zur belegten Aussage.

    Worum es in diesem Leitfaden geht

    Ab dem 27. September 2026 gelten in der gesamten EU strengere Regeln für Umweltaussagen. Pauschale Formulierungen ohne Beleg sind dann unzulässig – unabhängig davon, ob sie auf der Website, in Broschüren oder in Produktbeschreibungen stehen.

    Dieser Leitfaden beschreibt einen Arbeitsweg, mit dem Marketing-, Kommunikations- und Nachhaltigkeitsteams ihre Aussagen systematisch erfassen, bewerten und mit Nachweisen verbinden. Er ersetzt keine Rechtsberatung und dient der fachlichen Orientierung.

    Zeitplan

    Seit März 2024

    Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist in Kraft.

    27. März 2026

    Frist für die Umsetzung in nationales Recht.

    27. September 2026

    Die nationalen Regeln werden angewendet.

    In sechs Schritten zu belegten Aussagen

    Der Ablauf funktioniert für einzelne Landingpages ebenso wie für vollständige Websites mit mehreren tausend Seiten.

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    1. Bestandsaufnahme aller Aussagen

    Erfassen Sie jede Umweltaussage im Wortlaut – inklusive Fundstelle (URL, Seitenzahl, Position). Auch Fußbereiche, Akkordeons und PDFs gehören dazu, denn Aufsichtsbehörden und Mitbewerber prüfen die gesamte Kommunikation.

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    2. Aussagen klassifizieren

    Trennen Sie überprüfbare Angaben (Zahlen, Zeitbezug, Systemgrenze) von pauschalen Werbeformeln. Unterscheiden Sie außerdem konsequent zwischen tatsächlicher Emissionsvermeidung und Kompensation.

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    3. Nachweise zuordnen

    Jede verbleibende Aussage braucht eine benennbare Quelle: Messwerte, Prüfberichte, Lieferantenbestätigungen oder eine unabhängige Drittpartei-Zertifizierung. Fehlt der Nachweis, ist die Aussage anzupassen.

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    4. Aussagen umformulieren

    Ersetzen Sie unbelegte Formulierungen durch konkrete, messbare Angaben mit Bezugsjahr und Systemgrenze. Aus „umweltfreundlich verpackt“ wird beispielsweise „Versandkartons aus 90 % Recyclingmaterial (Stand 2025, FSC-Recycled-zertifiziert)“.

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    5. Freigabe und Dokumentation

    Halten Sie fest, wer eine Aussage geprüft und freigegeben hat und auf welchem Nachweis sie beruht. Diese Dokumentation ist im Ernstfall der entscheidende Unterschied zwischen Behauptung und Beleg.

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    6. Regelmäßig nachprüfen

    Websites verändern sich laufend. Ein wiederkehrender Prüflauf – etwa quartalsweise – zeigt neue oder wieder eingefügte Aussagen, bevor sie zum Problem werden.

    Typische Aussagen und ihre Einordnung

    Vier Beispiele aus der Praxis mit einer belegbaren Alternative.

    AussageEinordnungBelegbare Alternative
    „Klimaneutral durch Kompensation“Unzulässig„Wir haben unsere Emissionen je Übernachtung seit 2022 um 31 % gesenkt und kompensieren die verbleibenden Emissionen über Projekt X.“
    „Umweltfreundliche Produkte“Pauschal, nicht prüfbar„Textilien aus 100 % Bio-Baumwolle, GOTS-zertifiziert (Zertifikat-Nr. 12345, gültig bis 2027).“
    „Nachhaltiges Unternehmen“Allgemeine Selbstaussage„Unser Betrieb ist seit 2023 nach TourCert zertifiziert; der Prüfbericht ist öffentlich einsehbar.“
    „100 % Ökostrom“Belegbar, wenn Quelle genannt„Alle Standorte beziehen seit 2024 Strom aus Wasserkraft (Herkunftsnachweise des Versorgers, jährlich geprüft).“

    Fünf Fehler, die immer wieder auftreten

    Nur die Startseite geprüft

    Die meisten kritischen Aussagen stehen in Unterseiten, PDFs und Fußbereichen – nicht auf der Startseite.

    Nachweis vorhanden, aber nicht auffindbar

    Ein Prüfbericht im Laufwerk hilft wenig, wenn niemand ihn der konkreten Aussage zuordnen kann.

    Kompensation als Vermeidung dargestellt

    Ausgleichszahlungen dürfen nicht als Reduktion der eigenen Emissionen kommuniziert werden.

    Selbst erstellte Siegel

    Eigene Logos und Bildmarken, die wie eine Zertifizierung wirken, gelten als irreführend.

    Alte Zahlen ohne Bezugsjahr

    Eine Prozentangabe ohne Stichtag und Systemgrenze lässt sich nicht überprüfen und zählt damit nicht als Beleg.

    Bestandsaufnahme automatisiert starten

    VERDAI erfasst Umweltaussagen auf Ihren Seiten und Dokumenten im Wortlaut, ordnet sie ein und verbindet sie mit Ihren Nachweisen – als unabhängige Orientierungshilfe.

    Dieser Leitfaden ist eine fachliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.

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